Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente

Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind somit - im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge - steuerlich absetzbar. Eine Berufsunfähigkeitsrente ist als zeitlich befristete Rente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, d.h. nicht die gesamte Rente, sondern nur ein Teil - der Ertragsanteil - gilt als Einkommen im steuerlichen Sinne. Nur dieser Ertragsanteil muss mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Höhe des Ertragsanteils ist im § 55 der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung geregelt.

 

 

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