Steuerliche Behandlung der
Berufsunfähigkeitsrente
Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu den
Vorsorgeaufwendungen und sind somit - im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge
- steuerlich absetzbar. Eine Berufsunfähigkeitsrente ist als zeitlich befristete
Rente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, d.h. nicht die gesamte Rente,
sondern nur ein Teil - der Ertragsanteil - gilt als Einkommen im steuerlichen
Sinne. Nur dieser Ertragsanteil muss mit Ihrem persönlichen Steuersatz
versteuert werden. Die Höhe des Ertragsanteils ist im § 55 der Einkommensteuer
- Durchführungsverordnung geregelt.
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