Die private
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit
ist ein belastendes Ereignis im Leben eines Menschen. Neben vielen einschneidenden
Folgen muss der Betroffene meist mit deutlich geringerem Einkommen leben. Die
Alters- und Hinterbliebenenabsicherung tritt dann oft zusätzlich in den
Hintergrund. Existiert aber eine ausreichende Berufsunfähigkeitsabsicherung,
dann kann die Altersvorsorge planmäßig weitergehen.
Man unterscheidet
zwei Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung;
- Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung - eigenständiger Versicherungsvertrag
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - sie
kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitallebensversicherung
oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die Leistungsvarianten
bei Berufsunfähigkeit sind:
- Befreiung von
der Beitragspflicht für die Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherungen
(im Fall von Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer die Beiträge der abgeschlossenen
Versicherung weiter)
- Bezug der
vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht,
längstens bis zum regulären Ablauf der Versicherung
Die
Berufsunfähigkeitsrenten sind unabhängig von den Leistungen aus anderen Versicherungen.
Sie werden nicht mit den Kapitalauszahlungen aus Lebens- oder Rentenversicherung
verrechnet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
nur für Berufstätige?
Nein, auch Kinder,
Schüler, Studenten und Hausfrauen und -männer können bei einigen Gesellschaften
eine BU - Versicherung abschließen. Schließlich muss auch der (noch) nicht
Erwerbstätige voraussichtlich einmal seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Erwerbsunfähigkeit
setzt hier ein, wenn jemand durch Krankheit/Unfall nicht mehr in der Lage ist,
einen Beruf zu erlernen, ergreifen und auszuüben. Sobald der Versicherte einen
Beruf erlernt hat und ausübt (z. B. der Student sein Studium beendet hat), ist
die Versicherung automatisch eine normale BU - Versicherung.
Die Fallstricke in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vorerkrankungen
bei Vertragsabschluß
Wer eine schwere oder andauernde Krankheit bei Versicherungsabschluss
bereits hat, (z. B. einen angeborenen Wirbelsäulenschaden oder eine
schwere Allergie), kann sicher sein, dass der Versicherer dieses
Krankheitsbildes von vornherein ausschließen wird. Welchen Wert hat dann
die BU - Versicherung noch?
- Gesundheitsfragen:
Beantworten Sie unbedingt alle Angaben in den Fragebögen wahrheitsgemäß
und vollständig. Der falsch oder nicht vollständig ausgefüllte Versicherungsantrag
führt im Schadensfall regelmäßig zum Streit um die Rentenzahlung. Natürlich
müssen Sie alle behandelnden Ärzte angeben, die über eine Vorerkrankung
Auskunft geben können.
- Abstrakte
Verweisung
In der privaten BU - Versicherung gibt es die "Verweisungsklausel": die Versicherung kann Sie, wenn Sie dem
zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen
können, in eine andere Tätigkeit verweisen, die Ihren Fähigkeiten und Ihrer
bisherigen Lebensstellung entsprechen muss. Ob Sie in diesem ihrem neu zugewiesenen
Beruf auch wirklich eine Stelle finden, ist irrelevant. Sie könnten. Das
reicht.
- Arztanordnungsklausel
Natürlich möchten Sie nach eingetretener Berufsunfähigkeit alles tun, um
Ihren Zustand zu verbessern. Das reicht manchen Versicherern aber nicht.
Sie verlangen eine generelle Unterwerfung unter ärztliche Anordnungen.
Folgt man diesen dann nicht, kann die Versicherung die Leistung
verweigern. Ein kleiner Schritt, um zum medizinischen Versuchskaninchen zu
mutieren.
- Wann ist man
berufsunfähig?
Und wann ist man es dauerhaft? Das sehen Versicherer durchaus verschieden.
Einfach haben es nur Beamte: Wenn Vater Staat sie aus gesundheitlichen
Gründen in Frühpension schickt, schließt sich die Versicherung widerspruchslos
an.
- Meldepflicht
Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer innerhalb von 3 Monaten nach
deren Eintritt gemeldet werden. Manche Versicherer erlauben auch eine
nachträgliche Meldung, andere verweigern bei verspäteter Meldung aber
beinhart die Leistung. Sie kommen damit gerichtlich selten durch, aber
Ärger und Verzögerungen sind auch hier vorprogrammiert.
- Ab
wann leistet der Versicherer?
Zahlt die Versicherung rückwirkend vom ersten Tag der Berufsunfähigkeit an
oder von dem Tag der Anerkennung an? Viele Versicherer warten 6 Monate mit
der Zahlung, wenn nicht gleich feststellbar ist, ob der Patient wirklich dauerhaft
berufsunfähig bleibt. Und wie ist es dann mit dem Krankendtagegeld?
Sie sehen, es gibt viel, worauf man achten muss. Und die
Aufzählung ist sicher nicht abschließend .........
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