Wie hoch sollte die private Absicherung sein?
Die Höhe der
Absicherung hängt natürlich von Ihrer persönlichen, auch finanziellen,
Situation ab sowie von den Vorsorgemaßnahmen, die Sie eventuell schon getroffen
haben. Alle Vorsorgemaßnahmen zusammen sollten Ihnen im Fall einer
Berufsunfähigkeit Ihr Nettoeinkommen ersetzten. Sollten Sie noch einen Anspruch
auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben, wäre eine Absicherung von ca.
70% Ihres Nettogehalts notwendig. Haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
mehr, sondern nur noch auf Erwerbsminderungsrente, müssen Sie eine höhere
Absicherung wählen.
* Bitte erfragen Sie Ihren aktuellen Rentenanspruch im Falle der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger: · Bundesanstalt für Angestellte ** Bei Beamten werden bei Dienstunfall bzw. dienstbedingter Erkrankung höhere Bezüge gezahlt als bei sonstiger Dienstunfähigkeit. Jedem Beamten mit Anspruch auf Versorgungsbezügen ist eine amtsabhängige Mindestversorgung von 35% seiner individuellen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mindestens aber 65% der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 BBesG (amtsunabhängige Mindestversorgung) garantiert. Wichtig: Stellen Sie bei Ihrer Personalstelle einen "Antrag auf vorläufige Festsetzung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit unter Berücksichtigung aller Kann- und Sollzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz". Vor allem für ältere Beamte, die nicht durchgehend im Beamtenverhältnis gestanden haben, ist es nach 20 und mehr Jahren oft sehr mühsam, die zur Berechnung und Anerkennung Ihres Ruhegehaltes notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Oft werden von der Versorgungsstelle aktuelle Bescheinigungen verlangt, die sich auf länger zurückliegende Zeiträume beziehen. |
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