Wie hoch sollte die private Absicherung sein?


Die Höhe der Absicherung hängt natürlich von Ihrer persönlichen, auch finanziellen, Situation ab sowie von den Vorsorgemaßnahmen, die Sie eventuell schon getroffen haben. Alle Vorsorgemaßnahmen zusammen sollten Ihnen im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihr Nettoeinkommen ersetzten. Sollten Sie noch einen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben, wäre eine Absicherung von ca. 70% Ihres Nettogehalts notwendig. Haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch auf Erwerbsminderungsrente, müssen Sie eine höhere Absicherung wählen.

 

 

Monatlicher Geldbedarf                                                               Euro

für Lebensunterhalt

 

für Ausbildung Kind(er)

 

für Miete/Wohnen/Haus

 

für Schuldendienst (Tilgung von Krediten)

 

für das Sparen / (zusätzliche) Altersvorsorge

 

Einkommensbedarf bei BU

 

 

Monatliche Ausgaben

Euro

Euro

Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung wären zur Zeit folgende monatlichen Einnahmen zu erwarten:

MANN 

FRAU

Sozialversicherung*  -   Berufsunfähigkeitsrente

 

 

Sozialversicherung*  -  Erwerbsminderungsrente

 

 

Berufsgenossenschaft (zahlt nur bei Berufsunfall/-krankheit!)

 

 

Beamtenpension (in % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)**

 

 

betriebliche / berufsständische Versorgung

 

 

Arbeitseinkommen anderer (z.B. Ehegatte)

 

 

sonstige Einnahmen (Miete, Kapitalerträge)

 

 

private Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

Versorgungslücke

 

 

 

 

* Bitte erfragen Sie Ihren aktuellen Rentenanspruch im Falle der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger:

·          Bundesanstalt für Angestellte

·          Landesversicherungsanstalt

 

**  Bei Beamten werden bei Dienstunfall bzw. dienstbedingter Erkrankung höhere Bezüge gezahlt als bei sonstiger Dienstunfähigkeit. Jedem Beamten mit Anspruch auf Versorgungsbezügen ist eine amtsabhängige Mindestversorgung von 35% seiner individuellen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mindestens aber 65% der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 BBesG (amtsunabhängige Mindestversorgung) garantiert.

Wichtig: Stellen Sie bei Ihrer Personalstelle einen "Antrag auf vorläufige Festsetzung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit unter Berücksichtigung aller Kann- und Sollzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz". Vor allem für ältere Beamte, die nicht durchgehend im Beamtenverhältnis gestanden haben, ist es nach 20 und mehr Jahren oft sehr mühsam, die zur Berechnung und Anerkennung Ihres Ruhegehaltes notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Oft werden von der Versorgungsstelle aktuelle Bescheinigungen verlangt, die sich auf länger zurückliegende Zeiträume beziehen.

 

 

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