Eintritt des
Versicherungsfalles
Da es bei der
Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente für die Versicherungen nicht selten um
die Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro geht, versuchen Versicherer
immer wieder, möglichst lange die Zahlung zu verhindern. Die Renten werden
häufig erst nach jahrelangem Gutachter- und Rechtsstreit ausgezahlt.
Verbraucherschützer haben bei den Bemühungen der Versicherer, die
Rentenzahlungen zu vermeiden, eine abgestufte Strategie beobachtet:
1.
Verzögerung durch scheibchenweises Abfordern der erforderlichen Belege
Immer wieder werden neue Belege und Bescheinigungen verlangt. Oft dauert es so
bis zu zwei Jahren, bis überhaupt über Gewährung bzw. Ablehnung der Rente entschieden
wird. Solange bleibt der Kunde ohne Rente, muss möglicherweise sogar noch
weiter Beiträge zahlen.
2.
Anzweifeln der Berufsunfähigkeit
Die vom Versicherten gelieferten Bescheinigungen werden häufig angezweifelt. So
wird beispielsweise Befangenheit vermutet, wenn sie vom Hausarzt oder vom Krankenhaus
stammen, in dem der Erkrankte bereits behandelt wurde. Auch wird häufig
angeführt, dass die Berufsunfähigkeit vermutlich nur von begrenzter Dauer sei,
sich also der Gesundheitszustand ja bessern könne. Die Versicherung verlangt
neue Gutachten, häufig erstellt von Medizinern, die regelmäßig im Auftrag der
Versicherung tätig werden. Viele Versicherte werden durch das Hinziehen des
Verfahrens regelrecht „weichgekocht“ und verzichten auf ihre Ansprüche.
3.
Verweis auf andere Tätigkeit
In vielen älteren Verträgen ist eine so genannte Verweisungsklausel enthalten.
Dies bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf
eine andere vergleichbare Tätigkeit „verwiesen“ werden. Dann gibt es keine
Rente. Im Zweifel muss das Gericht entscheiden. In jedem Fall führt aber auch
dies zu einer weiteren Verzögerung.
4.
Vorwurf der arglistigen Täuschung
Liegt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vor und ist keine Verweisung möglich,
versuchen viele Gesellschaften dem Versicherten eine arglistige Täuschung bei
Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag im Nachhinein nichtig, es
besteht also kein Versicherungsschutz. Wichtigstes Instrument dabei: die so
genannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherte ist
verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen in seinem Versicherungsantrag
anzugeben. Wer falsche Angaben macht, riskiert Versicherungsschutz und Rente.
Viele Antragsformulare provozieren durch ihre Formulierungen geradezu spätere
Streitigkeiten. Versicherungsvertreter, die ein eigenes Provisionsinteresse am
Abschluss des Vertrages haben, raten nicht selten zu einer „großzügigen“
Beantwortung der Fragen. Das kann sich später rächen. Erst wenn eine
Versicherung eine teure Berufsunfähigkeitsrente zahlen soll, wird sie nach den
Erfahrungen der Verbraucherzentralen sorgfältig alle vergangenen Arzt- und
Krankenunterlagen prüfen, um dem Kunden möglicherweise ein schuldhaftes Verschweigen
nachweisen zu können.
5.
Abfindung durch Vergleich
All die vorgenannten Strategien kommen möglicherweise in einen Rechtsstreit
über mehrere Instanzen zum Einsatz. Das dauert viele Jahre und der Versicherte
kann sich dies in der Regel ohnehin nur mit einer guten Rechtsschutzversicherung
leisten. Irgendwann ist bei vielen Erkrankten der Punkt erreicht, wo sie sich
auf ein Vergleichsangebot der Versicherung einlassen. Die Versicherungen
versuchen hierbei, den für sie günstigsten Moment für ein geeignetes
Abfindungsangebot abzupassen, also möglicherweise unmittelbar nach einem für
die Versicherung „günstigen“ Gutachten.
Wir helfen Ihnen
auch im Leistungsfall, dass Sie Ihr Recht sprich Ihre vereinbarte Rente bekommen.
Holen Sie sich rechtzeitig unseren Rat und unsere Unterstützung – und nicht
erst, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“. Je früher wir Ihnen helfen
können, desto besser für Sie und Ihre Rente!