Eintritt des Versicherungsfalles

Da es bei der Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente für die Versicherungen nicht selten um die Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro geht, versuchen Versicherer immer wieder, möglichst lange die Zahlung zu verhindern. Die Renten werden häufig erst nach jahrelangem Gutachter- und Rechtsstreit ausgezahlt. Verbraucherschützer haben bei den Bemühungen der Versicherer, die Rentenzahlungen zu vermeiden, eine abgestufte Strategie beobachtet:

1.      Verzögerung durch scheibchenweises Abfordern der erforderlichen Belege
Immer wieder werden neue Belege und Bescheinigungen verlangt. Oft dauert es so bis zu zwei Jahren, bis überhaupt über Gewährung bzw. Ablehnung der Rente entschieden wird. Solange bleibt der Kunde ohne Rente, muss möglicherweise sogar noch weiter Beiträge zahlen.

2.      Anzweifeln der Berufsunfähigkeit
Die vom Versicherten gelieferten Bescheinigungen werden häufig angezweifelt. So wird beispielsweise Befangenheit vermutet, wenn sie vom Hausarzt oder vom Krankenhaus stammen, in dem der Erkrankte bereits behandelt wurde. Auch wird häufig angeführt, dass die Berufsunfähigkeit vermutlich nur von begrenzter Dauer sei, sich also der Gesundheitszustand ja bessern könne. Die Versicherung verlangt neue Gutachten, häufig erstellt von Medizinern, die regelmäßig im Auftrag der Versicherung tätig werden. Viele Versicherte werden durch das Hinziehen des Verfahrens regelrecht „weichgekocht“ und verzichten auf ihre Ansprüche.

3.      Verweis auf andere Tätigkeit
In vielen älteren Verträgen ist eine so genannte Verweisungsklausel enthalten. Dies bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf eine andere vergleichbare Tätigkeit „verwiesen“ werden. Dann gibt es keine Rente. Im Zweifel muss das Gericht entscheiden. In jedem Fall führt aber auch dies zu einer weiteren Verzögerung.

4.      Vorwurf der arglistigen Täuschung
Liegt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vor und ist keine Verweisung möglich, versuchen viele Gesellschaften dem Versicherten eine arglistige Täuschung bei Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag im Nachhinein nichtig, es besteht also kein Versicherungsschutz. Wichtigstes Instrument dabei: die so genannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherte ist verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen in seinem Versicherungsantrag anzugeben. Wer falsche Angaben macht, riskiert Versicherungsschutz und Rente. Viele Antragsformulare provozieren durch ihre Formulierungen geradezu spätere Streitigkeiten. Versicherungsvertreter, die ein eigenes Provisionsinteresse am Abschluss des Vertrages haben, raten nicht selten zu einer „großzügigen“ Beantwortung der Fragen. Das kann sich später rächen. Erst wenn eine Versicherung eine teure Berufsunfähigkeitsrente zahlen soll, wird sie nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen sorgfältig alle vergangenen Arzt- und Krankenunterlagen prüfen, um dem Kunden möglicherweise ein schuldhaftes Verschweigen nachweisen zu können.

5.      Abfindung durch Vergleich
All die vorgenannten Strategien kommen möglicherweise in einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen zum Einsatz. Das dauert viele Jahre und der Versicherte kann sich dies in der Regel ohnehin nur mit einer guten Rechtsschutzversicherung leisten. Irgendwann ist bei vielen Erkrankten der Punkt erreicht, wo sie sich auf ein Vergleichsangebot der Versicherung einlassen. Die Versicherungen versuchen hierbei, den für sie günstigsten Moment für ein geeignetes Abfindungsangebot abzupassen, also möglicherweise unmittelbar nach einem für die Versicherung „günstigen“ Gutachten.

 

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